Leider hat sich die Zahlungsmoral in Deutschland in den letzten Jahren eher verschlechtert als verbessert. Immer mehr Unternehmen klagen über erhebliche Außenstände.
Wenn ein Betrieb nur über eine dünne Eigenkapitaldecke verfügt, kann es schnell zu finanziellen Engpässen oder Schlimmeren kommen. Falls Sie bereits erfolglos per Zahlungserinnerung, Mahnung und persönlichen Gespräch die Begleichung der offenen Rechnungen eingefordert haben, dann sollten Sie schlussendlich ein Inkasso unternehmen damit beauftragen, sich um die Aufgabe der Begleichung Ihrer Außenstände zu kümmern.
Wenn Sie auf deren Dienstleistungen zugreifen, habe Sie eine gute Chance Ihre ausstehenden Forderungen doch noch zu erhalten. Inkasso kann man als gewerblichen Einzug oder besser noch als Betreibung von fälligen Forderungen beschreiben.
Wer ein Inkassobüro betreibt, benötig dafür eine Genehmigung. In § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Inkasso festgelegt. Wenn Ihr Kunde auf Ihre Bemühungen nicht reagiert und Sie bereits eine Mahnung verschickt haben, dann sind Sie berechtigt eine zertifizierte Inkassogesellschaft zu beauftragen, damit diese Ihre offenen Forderungen einzieht. Im Allgemeinen beschränken sich die Inkassounternehmen darauf, Ihre Außenstände einzutreiben. Nur wenige davon kaufen Ihnen die Forderungen ab. Moderne Inkassounternehmen betreiben ein innovatives Forderungsmanagement .
Sie können Ihnen, nach einer erfolgten Gesetzesänderung, nicht nur in außergerichtlichen, sondern auch bei gerichtlichen Mahnverfahren zur Seite stehen. Damit haben Sie als Unternehmer den Vorteil, dass alle Aktionen von einer Instanz gesteuert und abgewickelt werden. Meist reicht es jedoch schon, dass der Schuldner schon bei Erhalt des ersten Schreibens durch den Briefkopf des Inkassounternehmens seine offenen Rechnungen bezahlt.
Gerade Kunden, die gern offene Forderungen aussitzen, sind sich über die Konsequenzen, die das Nichteinhalten von Fristen nach sich zieht, im Klaren. Sollten Sie diese doch wieder erwarten in Kauf nehmen, dann wird auf rechtlicher Grundlage weiter gegen Sie vorgegangen.
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