Die Riester Zulage bekommt ein Versicherungsnehmer, wenn er ein Altersvorsorgeprodukt abschließt, das eine staatliche Zertifizierung hat. Dies kann eine klassische Riester Rente, ein Riester Bausparvertrag, ein Riester Fondssparplan oder ein Banksparplan sein. Welches Produkt man wählt, hängt von den eigenen Ansprüchen an das Riester Produkt ab. Der Weg der Durchführung ist aber absolut egal, wenn der Sparplan eine Zertifizierung erfahren hat und der notwendige Mindesteigenbeitrag gezahlt wird.
In diesem Fall wird die Riester Zulage auf das entsprechende Konto gezahlt. Einzahlungen können flexibel erfolgen, also auch Einmalbeiträge sind möglich. Am Ende des Jahres muss also nur der Mindestbeitrag gezahlt werden. Am muss auch keine Angst haben, dass bei einem vorübergehenden Hartz 4 Bezug der Riester Vertrag aufgelöst werden muss. Riester Verträge sind Hartz 4 sicher und müssen diesem Bezug nicht aufgelöst werden.
Es gibt aber auch kleine Nachteile bei der Riester Rente. So ist es nicht möglich, eine volle Kapitalauszahlung bei Ende der Versicherung zu verlangen. Die Riester Rente erlaubt nur eine Kapitalauszahlung von 30 Prozent. Vorzeitig ist eine Entnahme nur möglich, wenn auch die erhalten Riester Zulagen und Steuererstattungen rückbezahlt werden.
Die Riester Rente ist bei der Auszahlung vollständig steuerpflichtig. Hier macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine klassische Riester Rente, einen Riester Fondssparplan, einen Riester Bausparvertrag oder um einen Riester Banksparplan handelt. Für welchen Riester Vertrag man sich entscheidet, hängt also größtenteils von der persönlichen Einstellung ab.
[Autor: Alexander H. | riesterrentevergleich.org]
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