Anfänglich muss erst einmal, für das bessere Verständnis, die Benennung Mindestumsatz erklärt werden: Mindestumsatz heißt, dass ein Kunde einen bestimmten Umsatz monatlich erreichen muss, dies meist durch Gesprächsminuten. Den fest gelegten Mindestumsatz muss er auch dann bezahlen, wenn er diese Gesprächseinheiten nicht vertelefoniert hat. Neben der meist ebenfalls vereinbarten Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Anbieter bezahlen.
Wobei eine Anrechnung des nicht verbrauchten Mindestumsatzes in einem anderen , also normalerweise im nächsten Monat, nicht möglich ist. Eine weitere Bestimmung im Mobilfunk ist, dass der Mindestumsatz nur mit reiner Gesprächszeit erreicht werden muss. Somit werden auch nicht der Versand von SMS oder anderes mit diesem Mindestumsatz verrechnet, sondern sind gesondert zu bezahlen.
Die Verlagerung von Kosten wie der Grundgebühr hin zum monatlichen Mindestumsatz ist ein Teil dieser Mobilfunkverträge. Zuletzt soll das dem Kunden wie ein günstiger monatlicher Gesamtpreis vorkommen. Es gibt auch Verträge, die dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Minuten monatlich zum Festpreis offerieren, diese stellen eine spezielle Form des Vertrags mit Mindestumsatz dar. Eine andere Bezeichnung für diese Mobilfunk-Verträge ist der Minutentarif. Dabei gilt ebenfalls, wie bei einem Handyvertrag mit Mindestumsatz, dass am Ende eines Abrechnungszeitraums die nicht genutzten Minuten verfallen.Für Mehrwertdienste, Sonder-Rufnummern, SMS etc. werden nicht die gekauften Minuten heran gezogen, sondern es wird eine gesonderte Berechnung vorgenommen. Diese Mobilfunk-Tarife, die irgend eine Form von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen interessant, die Ihr persönliches Gesprächsverhalten gut einschätzen können.
Man muss aber auch sicher sein, dass man jeden Monat in etwa den gleichen Bedarf an Gesprächszeit hat. Jede weitere Gesprächseinheit, bei Überschreitung des Mindestumsatzes oder der fest gelegten Minuten beim Minutentarif, wird meist teuer mit den üblichen Standard-Mobilfunk-Tarifen abgerechnet. Die Mobilfunkverträge, die eine monatliche Grundgebühr und einen vertraglich bestimmten Zeittarif, also einen Minutentarif beinhalten, haben im Regelfall keinen Mindestumsatz vorgeschrieben. Dementsprechend wird bei diesen Verträgen generell jede gebrauchte Minute oder Sekunde, je nach Abrechnungstakt, einzeln zum vorgegebenen Tarif verrechnet. Telefoniert man in einem Monat überhaupt nicht, so fallen bei diesem Handyvertrag außer der fest gelegten monatlichen Grundgebühr keine weitere Kosten an. Und Ihre Gesprächsminuten bleiben, egal ob Sie monatlich viel oder wenig telefonieren, immer gleich teuer.
Betrachtet man Prepaid-Karten nach diesen Gesichtspunkten, so ist es auch ein Handyvertrag ohne Mindestumsatz. Beim Prepaidtarif ist zwar erforderlich, mit dem Auffüllen des Prepaidkontos einen bestimmten Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Befristung zum Verbrauch dieses Guthabenkontos vorgeschrieben, wie es eigentlich bei Mindestumsatz und Minuten-Tarif gilt. Man kann also dieses Guthaben in jedem beliebigen Zeitraum verbrauchen, ohne eine Vorschrift eines Mobilfunk-Vertrags. Dieses Guthaben bleibt erhalten, selbst wenn monatelang das Handy gar nicht genutzt wird. Selbst wenn man überhaupt nicht telefoniert, entstehen keine monatlichen Kosten, wie z.B. eine monatliche Grundgebühr.
[Autor: Petra H. | linkfair.de ]
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