Artikel aus der Kategorie: Versicherung
7. Mai 2010

Informationen zur Krankenversicherung


Ist der Arbeitnehmer in keiner gesetzlichen Krankenversicherung, sondern in einer privaten Versicherung, So übernimmt der Arbeitgeber nur einen geringen Teil der Beiträge.
Der Anteil entspricht dem festgelegten Höchstsatz und ist bei einigen Versicherungen erfragbar. Ein Versicherter kann seine derzeitige Krankenversicherung kündigen ( die Kündigungsfrist einhalten), wenn er sich bei einer anderen Krankenversicherung besser versichert fühlt oder die Beiträge niedriger sind. Sollte die Krankenkasse die Beiträge Krankenversicherung anheben, hat der Versicherte auch ein recht auf eine Kündigung, dies nennt man Sonderkündigungsrecht.
Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungsbeiträge ist für den Versicherten schwieriger, als bei gesetzlichen Versicherungen. Da sich die Beiträge nach der persönlichen Lage, wie z.b. dem Alter oder Geschlecht, variieren. Deshalb sollte der Versicherte die Beiträge und Leistungen bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vergleichen.

[Autor: Petra H. | linkfair.de]

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