Private Krankenversicherung; Die wichtigsten Leistungen
Eine private Krankenversicherung (PKV) setzt Ihre Tarifangebote gewöhnlich aus vier Bausteinen zusammen: Ambulanz-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (letzterer entfällt bei Beamten). Die private Krankenversicherung bietet gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum.
Je nach Bedarf können Tarife individuell kombiniert werden. So kann man durch die passende Vertragsgestaltung den Leistungsumfang selbst bestimmen. Dabei sollte man gewisse Mindestanforderungen berücksichtigen und sich über eventuelle zusätzliche Leistungen Gedanken machen. Diese Leistungen sollte eine private Krankenversicherung mindestens beinhalten: Ambulante Behandlung: Arzt- und Zahnarzthonorare sollte die private Krankenkasse bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der jeweiligen Gebührenordnung erstatten.
Stationäre Behandlung: Die private Krankenversicherung sollte die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung beinhalten. Zahnmedizin: Kosten für Zahnersatz und Vergleiche und Angebote zur privaten Krankenversicherung Inlays sollte die PKV zu mindestens 65 Prozent erstatten, Zahnbehandlungen zu 90 Prozent. Zahnarzt: Diese Leistungen deckt die PKV ab Der Zahntarif in der privaten Krankenversicherung regelt die Kostenerstattung für Leistungen beim Zahnarzt wie Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Privatpatienten können beim Zahnarzt höhere Kostenerstattungen erhalten als Kassenpatienten. Für Behandlungen beim Zahnarzt können in der Regel Honorare bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung erstattet werden.
Bei der Wahl eines Zahntarifs sollten Versicherte in punkto Zahnersatz auf die Höhe der Erstattung von Material- und Laborkosten achten.
Zahnbehandlungen beim Zahnarzt Gesetzliche Krankenkassen bieten eine Kostenerstattung für kassenzugelassene Zahnbehandlungen. Die private Krankenversicherung gewährt je nach Wahl eine Erstattung bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten, teilweise mit Obergrenzen in den ersten Versicherungsjahren.
Zahnersatz In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Kostenerstattung für Zahnersatz – abhängig von der nachweislichen regelmäßigen Zahnpflege/vorsorge von 50 bis 65 Prozent der kassenzugelassenen Leistungen. Verblendungen im Backenbereich, Implantate und große Brücken werden nicht erstattet. 2005 wurden Festzuschüsse eingeführt und es muss ein gesonderter Beitrag für die Versorgung mit Zahnersatz gezahlt werden.
In der privaten Krankenversicherung werden je nach Tarif bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten erstattet, auch für hochwertige Materialien (Gold, Keramik etc.). Vorsorgeuntersuchungen: Mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen sollte die private Krankenversicherung Kosten für Vorsorgeuntersuchungen erstatten. Reisen: Die private Krankenkasse sollte Krankheitskosten auf bis zu vierwöchigen Reisen ins außereuropäische Ausland erstatten. Krankentagegeld: Die Kasse sollte ein Krankentagegeld von mindestens 80 Euro pro Tag bezahlen.
Diese Leistungen können Sie in der PKV zusätzlich bekommen Selbstverständlich bietet jede private Krankenkasse auch höhere Leistungen an. Beispiele sind Kostenerstattungen für Psychotherapie, Heilpraktiker, Brillen und Kontaktlinsen, Arzthonorare über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus, höhere Zahnersatzleistungen usw. Vorteil für den Verbraucher: Er kann sich die PKV nach den persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen.
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